BSW-Solar: Nullsteuersatz für Photovoltaik bleibt dauerhaft

Dem Branchenverband zufolge hat es angesichts der Diskussionen um befristete Umsatzsteuersenkungen für Gastronomie und Energielieferungen Verunsicherungen gegeben, auf welche Dauer der Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik-Anlagen angelegt ist. Das Bundesfinanzministeriums habe jedoch bestätigt, dass dieser Nullsteuersatz nicht befristet ist.

Der Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaik-Anlagen plus Komponenten ist nicht befristet und daher dauerhaft gültig. Darauf weist der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) am Montag hin. Wegen der Corona- und Energiekrise hatten Bundesregierung und Gesetzgeber in den vergangenen Jahren befristete Umsatzsteuersenkungen für die Gastronomie und Energielieferungen eingeführt, die voraussichtlich zum Jahresende beziehungsweise im März 2024 enden werden. „Offenbar werden diese befristeten Steuersenkungen mit dem neu eingeführten Photovoltaik-Umsatzsteuersatz verwechselt“, so BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

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