Für das Frühjahr 2023 ist eine entsprechende Novelle des Denkmalschutzgesetzes geplant. Anstoß für die Gesetzesänderungen kam von Seiten der Kirche, die auf den Dächern ihrer Gotteshäuser die Installation von Photovoltaik-Anlagen ermöglicht sehen will. Die Belange des Denkmalschutz sollten dabei solange zurückgestellt werden, bis Brandenburg seine Ziele beim Erneuerbaren-Ausbau erreicht hat.
In Brandenburg soll es demnächst eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes geben, die mehr Photovoltaik auf geschützten Gebäuden möglich machen soll. Diese sei für Frühjahr 2023 geplant, erklärte ein Sprecher des zuständigen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg auf Anfrage von pv magazine. Es würden zwei zusätzliche Stellen geschaffen, um die Genehmigungsanträge für erneuerbare Energien – neben Photovoltaik auch Windkraft – zu bearbeiten.
Zudem sei die Erstellung einer Liste von besonders schützenswerten Denkmälern geplant, auf denen keine Photovoltaik-Anlagen und auch keine Windräder in der Sichtachse installiert werden dürften, so der Sprecher des Ministeriums weiter. So werde es sicher auf Schloss Sanoussi keine Photovoltaik-Anlage geben, sagte der Sprecher weiter. Insgesamt seien Kirchdächer aber wegen ihrer Ost-West-Ausrichtung oder großen Flächen auf der Südseite sehr gut für die Photovoltaik-Erzeugung geeignet.
Vorbild für die geplante Novelle seien die Gesetzänderungen in Bayern. Die Initiative zur Änderung des Gesetzes geht auf die Kirchen im Land zurück. Vor einigen Tagen hatte das Ministerium einen gemeinsamen Brief mit den Kirchenvertretern, Bischof Christian Stäblein von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Erzbischof Heiner Koch vom Erzbischöflichen Ordinariat Berlin veröffentlicht, in dem sie ein Vorantreiben des Ausbaus der erneuerbaren Energien fordern. Alle Seiten müssten sich diesbezüglich engagieren.
Quelle: https://www.pv-magazine.de