Eine eigene Auktion für schwimmende und Agro-Photovoltaik-Anlagen sowie auf Projekte auf Parkplätzen wird es im kommenden Jahr zum ersten Mal geben. Bayern fordert mehr Volumen für diese innovativen Photovoltaik-Anlagen sowie eine Anhebung der zulässigen Projektgröße.
Mit Stichtag 1. April 2022 ist die erste Ausschreibung für „besondere Solaranlagen“ vorgesehen. Als Teil der Innovationsausschreibungen ist geplant, ein Kontingent nur für schwimmende und Agro-Photovoltaik-Anlagen sowie auf Parkplätzen zur Verfügung zu stellen. Damit sollen sie nicht in direkter Konkurrenz mit den herkömmlichen Freiflächenanlagen bieten müssen, die sich in den meisten Fällen deutlich günstiger realisieren lassen.
Kritik an den Plänen, die mit der EEG-Novelle beschlossen wurden, kommt nun aus Bayern. Der dortige Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) findet das Volumen von 50 Megawatt für ein Jahr zu gering. Auch die zulässige Anlagengröße von zwei Megawatt pro Anlage sei zu klein. „Hier muss der Bund deutlich mutiger werden. Andere Staaten wie die Niederlande machen es vor“, sagte Aiwanger. Er wandte sich mit seinen Forderungen in einem Schreiben an den zuständigen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Zudem sollte es zwei Termine pro Jahr für diese besonderen Photovoltaik-Projekte geben.
Ein weiterer Kritikpunkt Aiwangers ist die Verknüpfung dieser Photovoltaik-Anlagen mit einem Speicher oder anderen Erzeugungsquellen, um an den Ausschreibungen teilnehmen zu können. „Das ist eine unnötige Hürde. Genauso wie bei herkömmlichen PV-Freiflächenanlagen sollen für Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, Gewässern und auf Parkplätzen eigenständige Gebote auch ohne Kombination abgegeben werden können. Das macht die Anlagen in der Anschaffung günstiger“, erklärte Aiwanger.
Quelle: https://www.pv-magazine.de