Der Sommer mit 24 Tagen, an denen die Temperaturen auf über 30 Grad Celsius kletterten, gebe Anlass die Anstrengungen des Landes in Richtung Klimaneutralität nochmals zu verschärfen. So will die Landesregierung die erste werden, die rechtsverbindliche Sektorenziele einsetzt. Außerdem soll die bereits bestehende Photovoltaik-Pflicht noch ausgedehnt werden.
Baden-Württemberg novelliert sein Klimaschutzgesetz ein weiteres Mal. Der Ministerrat hat dafür die zweite Weiterentwicklung des Gesetzes bereits am 20. September beschlossen und es jetzt zur sechswöchigen Beteiligungsphase für Verbände, Bürgerinnen und Bürger freigegeben.
„Wir nehmen die Herausforderung hier bei uns im Land an und wollen den Klimaschutz an breiter Front stärken. Uns ist wichtig, dass wir mit der Novellierung noch mehr wirksame Maßnahmen und Vorgaben in unserem Landesrecht verankern“, sagt Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Klimaschutzministerin Thekla Walker betonte, dass Baden-Württemberg schon vor Novellierung das „modernste und umfassendste Klimaschutzgesetz in ganz Deutschland“ habe. In diesem Zusammenhang erwähnte Walker die kommunale Wärmeplanung und die Photovoltaikpflicht, als Erfolge der Landesregierung. Im aktuellen Entwurf der Neuauflage des Gesetzes kommen noch rechtlich verbindliche Sektorenziele für Industrie, Gebäude, Landwirtschaft oder Verkehr hinzu. „Das hat kein anderes Bundesland so im Klimaschutzgesetz stehen“, sagte die Umweltministerin.
Die bereits bestehende Photovoltaik-Pflicht wird ausgeweitet. In der Novelle sind jetzt auch landeseigene Gebäude verpflichtet. Zuvor galt die Pflicht nur für alle Neubauten und für Gebäude bei grundlegender Dachsanierung.
Quelle: https://www.pv-magazine.de