Ab 2022 sollen Photovoltaik-Anlagen verpflichtend bei Parkplätzen in Baden-Württemberg werden. Zwei Pilotprojekte werden jetzt vom Landesumweltministerium gefördert.
Ab dem kommenden Jahr wird eine Überdachung von Parkplätzen mit Photovoltaik-Anlagen in Baden-Württemberg zur Pflicht. Vorab kündigte das Landesumweltministerium an, zwei Pilotvorhaben für solche Projekte zu fördern. Insgesamt stünden knapp 300.000 Euro für die geplanten Photovoltaik-Anlagen über Parkplätzen in Berkheim und Schwäbisch-Hall bereit. Die Projekte seien von einer externen Jury ausgewählt worden und sollen noch in diesem Jahr realisiert werden.
Die Förderung fließt dabei in eine innovative Solarüberdachung der Parkfläche, die Ladeinfrastruktur und Anschlusstechnik sowie die benötigte Hard- und Software zur Laststeuerung. Nicht gefördert wird hingegen der Bau der Photovoltaik-Anlage, wie es vom Ministerium in Stuttgart weiter hieß. „Bislang sind Parkflächen versiegelte Fläche ohne Mehrwert. Das wollen wir ändern“, erklärte der Grünen-Umweltminister Franz Untersteller. Die Pilotvorhaben sollten Erkenntnisse liefern, wie Photovoltaik-Erzeugung und Elektromobilität auf Parkflächen am besten gekoppelt werden könnten.
In Berkheim ist geplant, einen 685 Quadratmeter großen Parkplatz vor der Firmenzentrale der Max Wild GmbH mit einer 256 Kilowatt Photovoltaik-Anlage zu überdachen. Die Konstruktion der Carport-Anlage solle dabei hohen optischen Ansprüchen genügen. Zudem sollen zehn Ladepunkte mit jeweils 22 Kilowatt Leistung installiert werden. Mit einem Energiemanagementsystem sollen Photovoltaik-Erzeugung und Ladevorgänge dabei lastvariabel aufeinander abgestimmt werden.
Quelle: https://www.pv-magazine.de