Anlagen nach Ende der Förderung weiterbetreiben

Viele Landwirte müssen jetzt die Entscheidung treffen, was mit ihrer Solaranlage passiert, wenn die EEG-Förderung ausgelaufen ist. Auf der Energy Decentral, die im November dieses Jahres stattfindet, finden sie die Lösungen.

Viele Landwirte haben gleich nach dem Inkrafttreten des EEG in eine Photovoltaikanlage investiert. Doch die 20 Jahre, in denen sie die Einspeisevergütung bekommen haben, sind bald abgelaufen. Oft ist dann der Gedanke, die Module einfach durch neue Paneele auszutauschen und einen neuen Generator an gleicher Stelle aufzubauen. Doch ein solches Repowering ist nicht ohne Fallstricke.

Neue Regelungen beachten

So gelten die ersetzten Module als neue Anlage und dadurch gelten die aktuellen Regelungen des EEG hinsichtlich der Einspeisevergütung, der verpflichtenden Direktvermarktung und des Eigenverbrauchs – inklusive Sonnensteuer. Die anfallende EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom in Höhe von 40 Prozent sinkt auf die Hälfte, wenn der Landwirt die bisherige Anlage vor dem 1. August schon als Eigenverbrauchsanlage betrieben hat.

Investitionsentscheidung stehen demnächst an

Trotzdem wird der Umstieg auf den Eigenverbrauch zum derzeit wirtschaftlichsten Modell, wenn es darum geht, Solargeneratoren auch nach Ablauf der Förderung weiter zu betreiben – gleichgültig, ob die alten Module auf dem Dach bleiben oder durch neue ersetzt werden. Doch auch hier gibt es einerseits Investitionsbedarf, über den in vielen Betrieben jetzt entschieden werden muss. Andererseits steht dann die Frage im Raum, was mit dem überschüssigen Strom passiert, der nicht auf dem Hof verbraucht wird. Denn dieser muss über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft werden.

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Quelle: www.sonnenseite.com