Habeck verlängert Kaufprämie für Elektroautos für 2022 und kündigt Reformen für 2023 an

Als erste Amtshandlung setzt Robert Habeck damit einen Beschluss des Koalitionsvertrags um. Zunächst läuft das Programm, was den Kauf von neuen Elektroautos fördert, weitesgehend unverändert weiter. Doch zum Jahr 2023 werde das Ministerium neue Förderbedingungen erarbeiten.

Der neue Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hat wenige Tage nach Amtsantritt seine erste Amtshandlung vollzogen. Am Montag teilte das Ministerium mit, dass die Innovationsprämie für Elektroautos bis Ende 2022 verlängerter werde. Wer über den Kauf eines neuen Elektroautos nachdenkt, könne mit bis zu 9000 Euro Förderung für ein Batterie-elektrisches Fahrzeug rechnen. Bei Plug-in-Hybriden sei eine Förderung von maximal 6.750 Euro vorgesehen. Die detaillierten Förderrichtlinien für das Jahr 2022 sind allerdings noch nicht beschlossen, würden aber zeitnah auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, bekannt gegeben.

Jedoch ist die Verlängerung nicht von Dauer. Schon zum Ende des Jahres 2022 soll das Programm in der jetzigen Form auslaufen. Die Förderung für den Erwerb eines neuen Elektroautos wird dann ab 2023 deutlich stärker auf Klimaschutz ausgerichtet, wie es in der Mitteilung heißt. „Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten“, sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. „Bis zu der Neuaufstellung sichern wir aber Kontinuität und verlängern die derzeitige Innovationsprämie bis Ende 2022.“

Bei der Neuaufstellung sollen zunächst nur noch Elektroautos gefördert werden, die einen nachweislich positiven Klimaschutzeffekt haben. Der elektrische Fahranteil sowie die elektrische Mindestreichweite werden als Messlatte zur Einordnung von klimaschützenden Elektrofahrzeugen dienen, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Die Neuausrichtung der Förderbedingung anhand dieser beiden Messlatten entspricht dem Wortlaut des Koalitionsvertrags. Wobei in diesem Dokument noch die zusätzlichen Details enthalten sind, dass eine ab dem 1. Augst 2023 die elektrische Mindestreichweite 80 Kilometer betragen muss und über das Jahr 2025 hinaus keine Förderung mehr vorgesehen ist.

mehr…

Quelle: https://www.pv-magazine.de