Das Gebäudeenergiegesetz diente als Vehikel für die Streichung. Wenn der Bundesrat am 3. Juli das Gesetz ebenfalls annimmt, wird der Passus aus dem EEG ersatzlos gestrichen und Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung erhalten weiterhin eine Einspeisevergütung, auch wenn die Marke von 52 Gigawatt erreicht ist.
Am Donnerstagabend hat der Bundestag das Gesetz zum Energieeinsparrecht für Gebäude, kurz auch als Gebäudeenergiegesetz bezeichnet, beraten und es beschlossen. Die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD hatten den Gesetzentwurf genutzt, um dort die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels und die Mindestabstände von Windparks zu Wohnsiedlungen direkt mit zu beschließen.
Nach monatelangem Hick-Hack ist damit endgültig der Weg frei, um den 52-Gigawatt-Deckel aus dem EEG zu streichen. Mit ihm drohte ein Ende der Solarförderung für alle Photovoltaik-Anlagen bis zu 750 Kilowatt Leistung. Noch sind knapp 1,5 Gigawatt Luft bis zum Erreichen der Marke, das Experten jedoch bereits für den Sommer erwarten. Daher musste die Entscheidung noch vor der parlamentarischen Sommerpause fallen, um einen Einbruch des Photovoltaik-Marktes in Deutschland zu verhindern. In seiner Sitzung am 3. Juli wird der Bundesrat voraussichtlich ebenfalls für das Gesetz votieren. Damit können dann auch die EEG-Änderungen umgesetzt werden und der Deckel wird aus dem Gesetz ersatzlos gestrichen.
Die Bundesregierung hatte die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik bereits mit dem im September 2019 vorgestellten Klimapaket öffentlich zugesagt. Seither folgte jedoch nur ein Lippenbekenntnis nach dem anderen. Schließlich erzwang der CDU-Wirtschaftsflügel noch eine „Geiselhaft“: Er wollte die Streichung des 52-Gigawatt-Deckels aus dem EEG nur im Paket mit den Mindestabständen für die Windparks an Land beschließen. Bei letzterem Thema gab es aber lange Zeit keine gemeinsame Position zwischen Union und SPD und auch zwischen Bundesregierung und Bundesländern entbrannte heftiger Streit.
Quelle: https://www.pv-magazine.de