EUSALP Energy Award

Ist Ihr Unternehmen ein Pionier der Energiewende?

Die EU Strategie für den Alpenraum (EUSALP) zeichnet KMUs aus, die in diesen sechs Handlungsfeldern herausragende Leistungen erbringen:

  • Energieeffizienz
  • Erneuerbare Energien
  • CO2-Bilanz
  • Mobilität
  • Kreislaufwirtschaft
  • Kommunikation

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen international bekannt zu machen, für Ihre Good Practices zu werben und sich mit gleichgesinnten Pionieren der Energiewende in den Alpen zu vernetzen!

Bewerbungsschluss: 16. September 2024

Hinweis: Baden-Württemberg und Bayern liegen komplett im EUSALP-Gebiet:

Datenbank zu alpinen Photovoltaik-Anlagen in der Schweiz veröffentlicht

Die Plattform alpine-pv.ch ist ein Gemeinschaftsprojekt von vier Fachhochschulen. Sie zeigt vor allem, wie viel Potenzial in den alpinen Photovoltaik-Kraftwerken steckt, dem drohenden Winterstromproblem in der Schweiz zu begegnen.

Photovoltaik-Kraftwerke in den Alpen sind in der Schweiz ein großes Thema. Immer wieder hört man von Projekten, die genehmigt und gebaut werden sollen. Erste hochalpine Photovoltaik-Kraftwerke sind auch bereits am Netz. Vier Fachhochschulen haben sich jetzt die Mühe gemacht und alle Daten zusammengesammelt. Ergebnis ist die Plattform alpine-pv.ch, die die Berner Fachhochschule BFH, die Ostschweizer Fachhochschule OST, die Scuola Universitaria Professionale della Svizzera Italiana SUPSI und die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW nun veröffentlichten.

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EEB-Studie: Deutschland verfügt nicht über genug geeignete Flächen für Photovoltaik- und Windkraft-Ausbau bis 2040

In Europa gibt es genug Land, um Solar- und Windenergie auszubauen. Nur 2,2 Prozent der EU-Gesamtfläche würden für bestehende und künftige Photovoltaik- und Windkraftprojekte gebraucht, um die Pariser Klimaziele bis 2040 zu verwirklichen. Doch in Deutschland und Italien gibt es nach der Analyse des Europäischen Umweltbüros nicht genügend geeignete Flächen für Erneuerbare, wenn Naturschutzgebiete und hochwertige landwirtschaftliche Flächen ausgeschlossen werden. Dies betrifft vor allem die Windkraft an Land.

Europa verfügt über genügend Land, um Solar- und Windenergie auszubauen, ohne die Nahrungsmittelproduktion oder die Natur zu gefährden. Dies ist das Ergebnis der neuen Analyse „Land for Renewables“ des Europäischen Umweltbüros (EEB). Dabei würden nur rund 2,2 Prozent der EU-Gesamtfläche benötigt, um die Photovoltaik- und Windkraftanlagen zu errichten, die für einen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe und der Kernenergie bis 2040 benötigt werden. Nicht einmal die Hälfte der von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) für erneuerbare Energien als geeignet erachteten Flächen – also ohne Naturschutzgebiete und hochwertige landwirtschaftliche Flächen – von 5,2 Prozent würden hierfür genügen, so die EEB-Studie.

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Pilotprojekt zur Nutzung flexibler Strompreise für Elektroautos ohne Smart Meter Gateway und dynamische Tarife

Ziel des Gemeinschaftsprojekts von TransnetBW, Audi und IE2S ist ein niedrigschwelliges Angebot, um konventionelle Festpreis-Stromverträge mit der Vermarktung von Flexibilitäten zu kombinieren. Nach einer Erprobungsphase mit digitalen Zwillingen soll der Versuch ab September auf reale Fahrzeuge ausgeweitet werden.

TransnetBW, Audi und Intelligent Energy System Services (IE2S) sind Partner in einem Projekt zur Nutzung „dezentraler Flexibilitäten“ – also der Antriebsbatterien – von Elektrofahrzeugen zur Vermarktung am Strommarkt. Ziel ist die Teilnahme am Intraday-Handel sowie perspektivisch auch in anderen Segmenten, etwa der Bereitstellung von Regelreserve. Im Unterschied zu bisherigen Konzepten soll dies nicht daran gebunden sein, dass die beteiligten Autobesitzer über ein Smart Meter Gateway oder einen dynamischen Stromtarif verfügen. „Der Ansatz ermöglicht somit die Kombination von klassischen Stromverträgen mit Festpreis und der Vermarktung von Flexibilitäten, da die Vermarktung, Bilanzierung und Abrechnung der Flexibilitäten unabhängig vom Strombezugsvertrag erfolgt“, heißt es in einer Mitteilung des mehrheitlich dem Energiekonzern EnBW gehörenden Stuttgarter Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW.

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Bundesregierung beschleunigt Genehmigungsverfahren für Photovoltaik, Windkraft und Speicher

Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungsverfahren sollen für einen schnelleren Ausbau bei Wind- und Solarparks sowie Energiespeicher am selben Standort sorgen. Es werden damit Vorgaben aus der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie des Jahres 2023 umgesetzt. Auch für Elektrolyseure zum Hochlauf der Wasserstoff-Erzeugung werden Genehmigungen erleichtert.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) beschlossen. In dem Gesetzentwurf, der gemeinsam vom Verkehrs-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium erarbeitet wurde, sind planungs- und genehmigungsrechtliche Bestimmungen für die Windkraft an Land und Photovoltaik enthalten. So sollen Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten den Ausbau schneller vorantreiben. Die Regelungen gelten auch für Energiespeicher, die am selben Standort errichtet werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

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Agri-Photovoltaik in Bayern: Forschung und Innovation auf sieben Hektar Ackerland

In Bayern ist im Juni eine in dieser Form einzigartige Agri-Photovoltaik-Anlage mit etwa 940 Kilowatt Leistung in Betrieb gegangen. Auf einer Ackerfläche der Bayerischen Staatsgüter wurden gleich drei unterschiedliche Systeme installiert: ein vertikales sowie zwei nachgeführte Systeme mit unterschiedlich hoher Aufständerung. Diese Anlage wird in den kommenden Jahren durch das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) sowie die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wissenschaftlich begleitet. „LandSchafftEnergie+“, das Beratungsnetzwerk am TFZ, übernimmt außerdem den Wissenstransfer und die Beratung zu Agri-Photovoltaik.

Die erste Idee zur Planung und Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Anlage für Forschungs- und Demonstrationszwecke hatte die Bayerische Staatskanzlei bereits im Jahr 2019. Die konkrete Umsetzung begann im Jahr 2021 mit dem Baugenehmigungsverfahren. Durch die Verbindung der Anlage mit einem Forschungsprojekt erfolgte die Genehmigung im November 2022 zunächst nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB als privilegiertes Bauvorhaben. Um sie jedoch auch nach Ablauf der Forschung weiter betreiben zu können, leitete das zuständige Architekturbüro gemeinsam mit der Gemeinde zeitgleich ein reguläres Bauleitplanverfahren ein, für das der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan für die Fläche erstellt werden muss. Mit dieser zusätzlichen Genehmigung wird noch in diesem Jahr gerechnet.

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Projekt „MarrakEsH“: DC-Kopplung für mehr grünen Wasserstoff

Sechs Partner aus Industrie und Forschung entwickeln und erproben neue Technologien für eine autarke Energieerzeugung und -speicherung mittels grünem Wasserstoff. Durch eine direkte DC-Kopplung verschiedener Erzeuger und Speicher wie Photovoltaik-Anlagen, Batterien und Brennstoffzellen soll die Effizienz und Leistungsdichte des Gesamtsystems erhöht werden.

Nachhaltige und bezahlbare Lösungen zur autarkiefähigen Energieversorgung auf Basis von grünem Wasserstoff von Privathaushalten, kleinen Unternehmen oder kritischen Infrastrukturen – das ist das erklärte Ziel des Projekts „Modulare, regenerative und autarke Energieversorgung mit H2-Technik“ oder kurz „MarrakEsH“, Sechs Partner aus Forschung und Industrie arbeiten in diesem vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Projekt seit Oktober 2023 zusammen.

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Clearingstelle veröffentlicht Empfehlung zur kommunalen Beteiligung

Ein Runder Tisch erörterte Unklarheiten bei der finanziellen Beteiligung der Standortgemeinden von Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.

Ein von der Clearingstelle EEG/KWKG mit Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen durchgeführter Runder Tisch hat eine Auslegungshilfe zu Paragraph 6 EEG veröffentlicht. Der Paragraph regelt in der aktuellen Fassung des Gesetzes (EEG 2023) die finanzielle Beteiligung von Kommunen an den Erlösen von Windkraft an Land und Freiflächen-Photovoltaik; für Windkraft gab es eine solche Möglichkeit auch schon vorher. Unterzeichner der Auslegungshilfe sind der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), der Bundesverband Windenergie, die Deutsche Energie-Agentur (Dena), der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie die Fachagentur Wind- und Solarenergie.

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Bundesnetzagentur: 220.000 neue Photovoltaik-Balkonanlagen im ersten Halbjahr

Rund 200 Megawatt Photovoltaik-Leistung sind allein durch Stecker-Solar-Geräte in den ersten sechs Monaten 2024 hinzugekommen, wie die Behörde auf Basis der Meldungen im Marktstammdatenregister vermeldet. Wegen der vereinfachten Registrierung geht sie von einer besseren Datenlage als im Vorjahr aus.

Insgesamt 9,3 Gigawatt sind im ersten Halbjahr an Erneuerbaren-Anlagen neu in Betrieb genommen worden. Inklusive der Stilllegung von Anlagen mit 0,4 Gigawatt ergibt sich damit eine Steigerung der Gesamtleistung um 5,3 Prozent seit Ende 2023, wie die Bundesnetzagentur auf Basis des Marktstammdatenregisters ermittelte.

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Bundesregierung beschließt „Wachstumsinitiative“

Gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf ist auch die „Wachstumsinitiative“ durch das Kabinett gegangen. Damit soll nach den Worten von Bundeswirtschaftsminister Habeck der Erfolgskurs beim Ausbau der Erneuerbaren fortgesetzt werden. Allerdings stehen einige Änderungen ins Haus.

Im Zuge der Verhandlungen über den Haushalt hatten sich die Spitzen von SPD, Grünen und FDP auf eine sogenannte „Wachstumsinitiative“ geeinigt. Diese hat die Bundesregierung am Mittwoch gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf beschlossen. „Mit der Wachstumsinitiative haben wir ein gutes Paket geschnürt, das die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessert: Wir setzen die Zeichen auf beherzten Bürokratieabbau, stärkere Arbeitsanreize, damit wir angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels möglichst viel Arbeitskraft mobilisieren, und auf Investitionsanreize. Dazu schreiben wir den Erfolgskurs beim Ausbau der Erneuerbaren fort.“ Mit diesen Worten kommentierte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) den Beschluss der „Wachstumsinitiative“ durch die Bundesregierung am Mittwoch. „Im nächsten Jahr könnte das Wachstum einen halben Prozentpunkt gesteigert werden. Das ist ein spürbarer Schub. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass wir die Maßnahmen schnell umsetzen“, sagte er weiter.

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