Steuerbefreiung, mehr Gewinn beim Eigenverbrauch, weniger bürokratischer Aufwand
Mit einer Photovoltaikanlage erzeugen Hauseigentümer günstigen Solarstrom. Nun treten bundesweit neue Regeln in Kraft, die den Strom vom Dach noch wirtschaftlicher machen. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Seit 1. Januar 2023 sind die Ertrags- und Umsatzsteuern bis zu einer installierten Leistung von 30 Kilowatt pauschal entfallen. Die bei vielen Stromanbietern ab Januar deutlich steigenden Stromkosten machen es außerdem deutlich lukrativer, den Solarstrom selbst zu verbrauchen. Trotz gestiegener Anlagenkosten sind daher weiterhin sechs Prozent Gewinn pro Jahr möglich. Neue Anlageneigentümer profitieren zudem von weniger bürokratischem Aufwand bei der Inbetriebnahme. Wer sich eine Solarstromanlage auf das Hausdach installieren lässt, sollte eine möglichst große wählen, rät Franz Pöter vom Solar Cluster. So kann künftig auch das Elektroauto und die Wärmepumpe mit günstigem Solarstrom versorgt werden. Die Lieferzeit für die Sonnenstromanlagen beträgt derzeit sechs bis zwölf Monate.
Mit dem Jahreswechsel sind Photovoltaikanlagen schlagartig günstiger geworden. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Umsatzsteuer für neue Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung von 19 auf null Prozent gesunken. Außerdem entfällt die Einkommenssteuer für die solaren Erträge. Bei der Ertragssteuer gilt die Befreiung rückwirkend zum 1. Januar 2022. Auch der Aufwand für die Inbetriebnahme von Anlagen in dieser Größenordnung wird kleiner. Bei ihnen ist dann nicht mehr die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich. Ein Elektroinstallateur reicht dafür aus. Eine weitere Neuerung sollte auch zum 1. Januar erfolgen, wurde aber auf den 14. September 2022 vorgezogen: Neue Anlagen mit einer installierten Leistung bis 25 Kilowatt können künftig auch mehr als 70 Prozent der Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen. Jede Kilowattstunde Solarstrom im Netz zählt, so die Devise. Solarstrom verdrängt teuren Strom aus Erdgas und senkt die Preise.
Positiv ist auch: Bereits seit Mitte 2022 erhalten neu errichtete Photovoltaikanlagen eine höhere Vergütung für den in das Netz eingespeisten Strom. Die attraktivere Einspeisevergütung gilt für kleine und große Neuanlagen und bleibt bis zum 31. Januar 2024 unverändert bestehen. „In Verbindung mit den rasant gestiegenen Strompreisen lohnen sich Photovoltaikanlagen daher weiterhin finanziell. Und das, obwohl die Anlagen inzwischen teurer geworden sind“, sagt Franz Pöter vom Solar Cluster Baden-Württemberg.
Quelle: https://solarcluster-bw.de