PENDLA – Die Mitfahrzentrale im Landkreis Konstanz – kostenfrei, nachhaltig, klimaschonend

Der Landkreis Konstanz will Fahrgemeinschaften zur Arbeit aktiv fördern und stellt seit dem 1. November 2022 hierfür eine einfache, effektive und kostenlose Möglichkeit zur Verfügung. Mit PENDLA – der Mitfahrzentrale – soll der statistische Wert von aktuell nur 1,1 Personen pro Fahrzeug erhöht und der tägliche Pendelverkehr in unserer Region nachhaltiger und klimaschonender gestaltet werden. Pendlerinnen und Pendler können sich unter folgendem Link landkreis-konstanz.pendla.com kostenlos registrieren.

Mitfahrgemeinschaften sind dann attraktiv, wenn es einfach, bequem, schnell und ohne große Einschränkungen funktioniert. Umso größer die Community umso mehr Mitfahroptionen ergeben sich. Sie als Unternehmen sind ein zentraler Multiplikator für die Bekanntmachung des Angebots im Landkreis und darüber hinaus. Aus diesem Grund bitten wir Sie hierbei um Ihre Unterstützung.

PENDLA bietet Unternehmen an, sich kostenlos als Schnellziel zu registrieren. Somit sind Sie /das Fahrtziel für die PENDLA-Nutzer/ Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schneller auswählbar. Die Eintragung Ihrer Firma ist ebenfalls kostenfrei und unter folgendem Link möglich: pendla.com/firma-eintragen.

Machen Sie mit, bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bequeme und nachhaltige Möglichkeit, gemeinsam zur Arbeit zu pendeln, Fahrtkosten zu sparen und helfen zusätzlich mit der Bewerbung des Angebots in Ihrem Unternehmen, den CO² Ausstoß zu reduzieren.

Für Rückfragen steht Ihnen Paul Glaßner, Referatsleitung Klimaschutz beim Landratsamt Konstanz, T. +49 7531 800-1140, Paul.Glassner@lrakn.de, gerne zur Verfügung.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Brandbühl“ und 21. Flächennutzungsplanteiländerung

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2022 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Brandbühl“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) mit paralleler 21. Flächennutzungsplanteiländerung gemäß § 8 (3) BauGB sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen. In derselben Sitzung hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik den Entwurf der 21. Flächennutzungsplanteiländerung für das Plangebiet im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Brandbühl“ und der parallelen 21. Flächennutzungsplanteiländerung wird das Ziel verfolgt, auf einer ca. 6 ha großen Fläche einen Solarpark mit einer Leistung von ca. 6 Megawatt zur Erzeugung von umweltverträglichem Strom zu errichten. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausgewiesen werden.

Derzeit werden die vorgesehenen Flächen als Acker- bzw. Grünland genutzt und sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaft­liche Nutzflächen dargestellt. Da die geplante Nutzung nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplanes abgeleitet werden kann, soll dieser im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB geändert werden und die Fläche als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ dargestellt werden.

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Quelle: https://www.radolfzell.de

Ausschreibung – Innolab Konstanz – Regenerative Energie/Additive Fertigung

die Ausschreibung 41-2022 Innolab (Ausschreibung 4) Regenerative Energie / Additive Fertigung wurde nach erfolgter Freigabe durch das RPA veröffentlicht.

Die Ausschreibung kann ab sofort unter folgendem Link:

https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-183c68a6f06-21bf6145b1b73df8

oder unserer Homepage

https://www.konstanz.de/service/ausschreibungen/vob+und+vol

abgerufen werden.

Zelltechnologie: IBC könnte Topcon bis 2028 vom Markt verdrängen

Radovan Kopecek, ein Experte für Interdigitated-Back-Contact-Technologie, ist der Ansicht, dass IBC-Solarmodule bis 2030 mehr als 50 Prozent des Weltmarktes erobern und Topcon-Produkte möglicherweise aus dem Wettbewerb verdrängen könnten. Gegenüber pv magazine erläuterte er, wie dieser Übergang zustande kommen könnte und welche technischen Fortschritte dies möglich machen könnten.

Solarmodule mit beidseitig kontaktierten Zellen wie zum Beispiel Topcon-Module könnten bis zum Ende dieses Jahrzehnts von Photovoltaik-Modulen mit IBC-Technologie abgelöst werden, so Radovan Kopecek, Mitbegründer und Direktor des ISC Konstanz. „Das wird davon abhängen, ob die erweiterte Verwendung der Tunneloxid-Passivierung für beide Polaritäten auf der Rückseite eines Moduls, wie bei IBC-Produkten, die vorteilhafteste Option wird“, so Kopecek gegenüber pv magazine. „IBC-Solarmodule könnten Topcon-Module bis 2028 vom Markt verdrängen.“ Der Übergang zu IBC-Produkten könne bereits 2025 beginnen, und 2030 könnten beidseitig kontaktierte Produkte bereits der Vergangenheit angehören.

Kopecek zufolge könnte der weltweite Marktanteil von IBC-Modulen von etwa 2 Prozent im Jahr 2022 auf etwa 6 Prozent im Jahr 2026, 20 Prozent im Jahr 2028 und mehr als 50 Prozent im Jahr 2030 steigen.
„Viele Tier-1-Hersteller arbeiten neben ihrer Topcon-Entwicklung bereits an IBC“, so Kopecek weiter. „Da beide Technologien sehr ähnliche Aspekte aufweisen, wie die Entwicklung einseitiger und schneller Polysilizium-Abscheidungen, die Reduzierung von Silber, die Verbesserung der Qualität und die Kosten von n-Typ-Wafern, wird der Wechsel recht schnell vonstatten gehen.“ Seiner Ansicht nach wird die Umstellung durch eine Erweiterung bestehender Produktionslinien mit Standardausrüstung erfolgen.

„Wir waren 2012, als wir unseren bifiPV-Workshop über die Zukunft bifazialer Module in Konstanz starteten, sehr überrascht, dass die Leute nicht sahen, dass die bifaziale Photovoltaik einen großen Einfluss auf den PV-Markt haben wird“, erklärte Kopecek. „Jetzt, im Jahr 2022, sind wir ähnlich überrascht, dass die Leute nicht sehen, dass nach der aufkommenden Topcon-Dominanz der letzte Evolutionsschritt zu IBC folgen wird. Der nächste Schritt zum Tandem ist kein evolutionärer Prozess mehr, sondern eine kleine Revolution. Und hier glaube ich eher, dass es noch eine Weile dauern wird, bis diese Technologie auf dem Markt sichtbar sein wird.“

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Quelle: https://www.pv-magazine.de

Wachstumsraten bei der Elektromobilität eröffnen gewaltiges Potenzial für Netzdienstleistungen

Interview: Die Wachstumsgeschwindigkeit bei Elektroautos ist etwas eingebremst. Lieferprobleme, darunter der herrschende Chipmangel, führen aktuell zu langen Wartezeiten. Dazu kommt die Knappheit bei Batterien und damit verbundene steigenden Preise, die auch dazu führen, dass Elektrofahrzeuge weniger schnell günstiger werden. Zugleich gilt es die bereits 50 Gigawattstunden an Batteriekapazitäten, die bereits über die deutschen Straßen rollen, auch zur Stabilisierung des Stromnetzes einzusetzen, wie Christopher Hecht und Jan Figgener von der RWTH Aachen erklären.

    Wie hat sich der Markt für Elektrofahrzeuge in Deutschland in den vergangenen Monaten entwickelt?

    Christopher Hecht: Der Markt für Elektrofahrzeuge hat ab etwa Mitte 2020 ein exponentielles Wachstum erlebt. Zwischen Anfang und Ende 2020 hat sich die Anzahl an Elektroautos im Bestand beispielsweise etwa verzweieinhalbfacht. Auch wenn das Wachstum in absoluten Zahlen seitdem weiterhin hoch war, ist die Wachstumsgeschwindigkeit etwas zurückgegangen. Während sich die Zahlen von 2020 auf 2021 verdoppelt haben, zeigte das erste Halbjahr 2022 lediglich ein Wachstum von knapp 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Setzt man dieselbe Wachstumsrate für das Gesamtjahr an, entspräche dies lediglich 48 Prozent Wachstum (siehe auch Abbildung 1). Bis Anfang des Jahres war das Verhältnis zwischen rein batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-In-Hybriden im Bestand zunächst ausgewogen. In 2022 wurden anteilig jedoch mehr batterieelektrische Fahrzeuge zugelassen. Brennstoffzellenfahrzeuge spielen im PKW-Markt noch immer eine nahezu vernachlässigbare Nischenrolle und eine Änderung ist aufgrund der Dynamik in der batterieelektrischen Sparte nicht abzusehen.

    Haben sich dabei der Mangel an Chips und die allgemeinen Lieferprobleme weltweit bemerkbar gemacht?

    Jan Figgener: Die Lieferzeiten von Elektrofahrzeugen liegen mittlerweile bei bis zu 18 Monaten. Hier kommen natürlich eine hohe Nachfrage und einige Probleme zusammen, aber der weltweite Chipmangel ist mit Sicherheit ein großer Faktor. Elektrofahrzeuge benötigen mehr Steuerungselektronik im Vergleich zu einem Verbrenner und sind somit an dieser Stelle besonders betroffen. Aber auch unabhängig von den Lieferproblemen ist eine solche Steigerung der Produktion Jahr für Jahr natürlich herausfordernd für die gesamte Produktionskette. Die langen Lieferzeiten bedeuten aber im Umkehrschluss auch, dass viele Fahrzeuge, die im Laufe des nächsten Jahres ausgeliefert werden, heute schon bestellt wurden. Ohne Liefermängel könnte der Fahrzeugbestand dementsprechend schon deutlich höher sein.

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    Green Hydrogen Technology startet Pilotanlage für Wasserstoff aus Klärschlamm, Kunststoff- und Holzabfällen

    Das Augsburger Start-up will mit der Pilotanlage in Österreich den Produktionsprozess in industriellem Maßstab erproben. Die Produktionskosten sollen bei zwei Euro pro Kilogramm liegen.

      Green Hydrogen Technology, kurz GHT, hat ein Verfahren entwickelt, das es eigenen Angaben zufolge möglich macht, aus Klärschlamm, Kunststoff- und Holzabfällen grünen Wasserstoff zu gewinnen. Dabei wird zunächst Klärschlamm – oder Biogas – unter Sauerstoffatmosphäre verbrannt. Bei diesem Prozess entsteht Heißgas und, als Nebenprodukt, eine phosphathaltige Schlacke, die abgetrennt wird. Anschließend werden den Heißgas Kohlenwasserstoffe in Form von Holz- oder Plastikabfällen zugeführt. Mithilfe von Katalysatoren bildet sich ein wasserstoffreiches Synthesegas, aus dem sich Wasserstoff mit 99,9 Prozent Reinheit gewinnen lässt.

      In einer Pilotanlage im österreichischen Leoben (Steiermark) will GHT dieses Verfahren nun in industriellem Maßstab erproben. Die Anlage ist Ende Oktober in Betrieb gegangen. Das 2020 gegründete Unternehmen aus Augsburg geht davon aus, dass sich mit seiner Technologie Produktionskosten von zwei Euro je Kilogramm Wasserstoff erzielen lassen.

      Zudem löst das Verfahren ein Entsorgungsproblem, so GHT: Die Deponierung von Klärschlamm ist ab 2029 nur möglich, wenn zuvor das darin enthaltene Phosphor zurückgewonnen wird. Die Voraussetzung lasse sich mit der GHT-Technologie erfüllen, da sie das enthaltene Phosphor abscheidet.

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      Die Schweiz führt 2024 zwei neue Photovoltaik-Lehrberufe ein

      Die Photovoltaik-Branche hofft, mit der Einführung von anerkannten Ausbildungen den Fachkräftebedarf in der Schweiz langfristig decken und die Professionalisierung weiter vorantreiben zu können. Die neuen Lehrberufe für Solarmontage und -installation sollen ab dem Schuljahr 2024/25 starten.

        Das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation hat für zwei neue Berufsbilder grünes Licht gegeben. Ab dem Schuljahr 2024/25 sind Ausbildungen als „Solarmonteur:in EBA“ und als „Solarinstallateur:in EFZ“ möglich. Entwickelt wurden die neuen Lehrberufe vom Photovoltaik-Verband Swissolar, dem Bildungszentrum Polybau und weiteren Branchenvertretern. Schulungsstandorte werden die Polybau-Bildungszentren in Uzwil und Les Paccots sein.

        Swissolar zufolge ist die Einführung dieser Lehrberufe neben diversen Ausbildungs- und Umschulungsangeboten ein wichtiger Schritt, um den immensen Fachkräftebedarf in der rasch wachsenden Schweizer Solarbranche langfristig zu decken und die Professionalisierung weiter voranzutreiben. Zurzeit umfasse die Schweizer Solarwirtschaft rund 10.000 Vollzeitstellen, bis 2050 werde sich die Anzahl voraussichtlich mehr als verdoppeln.

        Ende Januar 2023 will Swissolar beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) alle notwendigen Unterlagen einreichen. Während der Prüfung der Dokumente soll die konkrete Umsetzung vorbereitet werden. Dazu gehören dem Verband zufolge die Definition von Lernzielen für die Berufsfachschule, die Erstellung von Programm und Inhalt von überbetrieblichen Kursen, die Aufgabenstellung für das Qualifikationsverfahren sowie die Festlegung des Ausbildungsprogramms für die Lehrbetriebe. Das Eidgenössische Berufsattest „Solarmonteur:in EBA“ werde nach zweijähriger Lehre abgeschlossen, das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis „Solarinstallateur:in EFZ“ könne nach dreijähriger Ausbildung erworben werden.

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        Wasserstoffproduzierende Solarmodule stehen kurz vor der Kommerzialisierung

        Forscher der KU Leuven haben Module für Dachanlagen entwickelt, die sowohl Sonnenenergie als auch Wasser aus der Luft einfangen. Wie herkömmliche Photovoltaik-Module sind auch die Wasserstoffmodule miteinander verbunden, allerdings über Gasrohre statt Stromkabel. Die Forscher bereiten sich nun darauf vor, die Technologie über ein Spin-off in die Massenproduktion zu bringen.

        Forscher der KU Leuven in Belgien haben ein Wasserstoffmodul entwickelt, das Wasserdampf aus der Luft mit Hilfe von Sonnenlicht direkt in Wasserstoffgas umwandelt. Sie erklärten, dass es 250 Liter Wasserstoff pro Tag mit einem Wirkungsgrad von 15 Prozent produziert. Die belgischen Forscher entwickeln es im Projekt „Solhyd“. Dies befindet sich aktuell in der Übergangsphase von der Forschung zur Anwendung.

        Kurz gesagt handelt es sich bei den Wasserstoffmodulen um Module, die Sonnenenergie nutzen, um Wassermoleküle zu spalten und Wasserstoffgas zu erzeugen. Das bedeutet, dass nur die trockensten Orte auf der Erde zu wasserarm sind, damit Wasserstoffmodule effizient arbeiten können. Sie ähneln den klassischen Solarmodulen, sind aber nicht mit einem Stromkabel, sondern mit Gasschläuchen verbunden.

        Konkret wird die Elektrizität von der obersten Schicht des Solarmoduls erzeugt, darunter befindet sich ein Röhrensystem, in dem der Wasserstoff aus Wassermolekülen gewonnen wird, die mithilfe einer Membran direkt aus der Luft gewonnen werden.

        „Die ‚Solhyd‘-Wasserstoffmodule sind mit den meisten handelsüblichen modernen Photovoltaik-Modulen kompatibel, die direkt an unser System angeschlossen werden. Auf diese Weise können wir von den laufenden Entwicklungen und Kostensenkungen in der Photovoltaik-Industrie profitieren“, erklärt der KU Leuven-Forscher Jan Rongé auf Anfrage von pv magazine. „Um diese Synergie noch zu verstärken, sind die „Solhyd“-Wasserstoffmodule mit den üblichen Photovoltaik-Montagesystemen kompatibel“.

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        Justizminister der Länder wollen rechtliche Erleichterungen für Stecker-Solar-Geräte

        Die Herbstkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, dass Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf die Gestattung von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen bekommen. Außerdem soll für Projektierer im Bereich erneuerbare Energien die Einsicht ins Grundbuch vereinfacht werden.

          Der Abbau rechtlicher Hüden ist eine oft geäußerte Forderung, wenn es um den beschleunigten Zubau erneuerbarer Energie wie Photovoltaik und Wind geht. Zwei dieser Hürden waren am Donnerstag Thema bei der Herbstkonferenz der deutschen Justizminister.

          Ein Tagesordnungspunkt drehte sich um den Einsatz von Stecker-Solar-Geräten. Die Bundesländer Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Saarland, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern kritisierten, dass Wohnungseigentümer und Mieter bei deren Installation auf juristische Hindernisse stoßen. Wohnungseigentumsrechtlich sei das Anbringen eines solchen Balkonkraftwerks wegen der Auswirkungen auf das Gesamterscheinungsbild des Gebäudes häufig als bauliche Veränderung einzustufen, weshalb zurzeit die Mehrheit der Wohnungseigentümer dem Vorhaben zustimmen müsse. Im Wohnraummietrecht gelte der Grundsatz, dass der Mieter bauliche Änderungen am Mietobjekt nur mit Genehmigung des Vermieters durchführen dürfe. Diese rechtlichen Hürden wollen die Justizminister senken und fordern Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, die relevanten Paragrafen im Wohnungseigentumsgesetz und im BGB zu ändern. Stecker-Solar-Geräte sollen dann künftig zu den privilegierten Maßnahmen gehören, auf deren Gestattung die Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch haben.

          Auf Initiative von Bayern befasste sich die Herbstkonferenz zudem mit der Grundbucheinsicht für Projektierer und Betreiber von Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen. Im Zusammenhang mit dem angestrebten Erwerb oder der anvisierten Pacht geeigneter Grundstücke sei eine solche Einsicht sehr hilfreich. Dafür müsse jedoch laut Grundbuchordnung ein berechtigtes Interesse dargelegt werden, womit Erneuerbaren-Projektierer und -Anlagenbetreiber wegen der uneinheitlichen Praxis der Grundbuchämter nicht immer erfolgreich seien – im Gegensatz zu Versorgungsunternehmen, für die bereits eine erleichterte Grundbucheinsicht gelte. Die Herbstkonferenz bittet daher Bundesjustizminister Buschmann, eine entsprechende Ergänzung der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung vorzulegen.

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          Quelle: https://www.pv-magazine.de

          RWE und Solar Duck kombinieren Offshore-Windpark mit Photovoltaik in der Nordsee

          Das schwimmende Photovoltaik-Projekt soll eine Leistung von fünf Megawatt haben. Es wird auch Energiespeicher enthalten und soll 2026 in Betrieb genommen werden.

          RWE hat den niederländischen Offshore-Photovoltaik-Spezialist Solar Duck als exklusiven Anbieter für die Lieferung von Solartechnologie als Ergänzung zu seinem Offshore-Windpark „Hollandse Kust West“ (HKW) ausgewählt. Der Park befindet sich vor der Westküste der Niederlande in der Nordsee. Der deutsche Energieversorger RWE hat den Zuschlag für den Bau des hybriden Groß-Windparks mit 760 Megawatt erhalten.

          Solar Duck wird einen schwimmenden 5-Megawatt-Offshore-Solarpark bauen, in den Energiespeicher mit einer nicht genannten Kapazität integriert werden soll. Der Kraftwerk soll 2026 in Betrieb gehen, erklärten die beiden Unternehmen.

          „Dies ist ein Vorzeigeprojekt für Solar Duck und ein wichtiger Meilenstein für die gesamte schwimmende Offshore-Solarindustrie“, erklärte Koen Burgers, CEO des niederländischen Photovoltaik-Unernehmens. „Solar Duck ist das erste Unternehmen, das ein Hybridprojekt in dieser Größenordnung realisiert. Es wird die Robustheit unserer Lösung demonstrieren.“

          Das niederländische Unternehmen geht davon aus, dass das Projekt dazu beitragen wird, seine Offshore-Photovoltaik-Technologie zu skalieren und ihre Verbreitung zu beschleunigen. „Die Komplementarität zwischen Wind- und Solarressourcen sowie die bessere Nutzung der bestehenden Infrastruktur und des Meeresraums werden das Wachstum von hybriden [schwimmenden Offshore-Photovoltaik-] Projekten vorantreiben“, so die Unternehmen weiter.

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          Quelle: https://www.pv-magazine.de