EnBW platziert grüne Nachranganleihe

Die Anleihe mit einem Volumen von 500 Millionen Euro fließt vollständig in die Refinanzierung des französischen Wind- und Solarunternehmens Valeco. EnBW will bis 2025 mehr als fünf Milliarden Euro in den Ausbau der Erneuerbaren investieren.

EnBW hat jetzt mit Erfolg seine dritte grüne Nachranganleihe am Kapitalmarkt platziert. Insgesamt 500 Millionen Euro hat das Unternehmen auf diesem Wege eingesammelt. Das Geld fließt vollständig in die Refinanzierung des französischen Windkraft- und Photovoltaik-Projektierers Valeco, den EnBW im vergangenen Sommer übernommen hat. EnBW will Valeco mittelfristig zu einem der fünf größten Unternehmen auf dem französischen Solar- und Windmarkt machen.

Mit der Übernahme sieht die EnBW ihre Geschäftsaktivitäten im Bereich Erneuerbare Energien nachhaltig gestärkt. „Gleichzeitig haben wir uns mit Valeco eine bestehende Projektpipeline von 1700 Megawatt Wachstumsmöglichkeiten in einem der wichtigsten Märkte für erneuerbare Energien in Europa gesichert“, erklärt Finanzvorstand Thomas Kusterer.

EnBW will bis 2025 mehr als fünf Milliarden Euro in den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland sowie in ausgewählten Auslandsmärkten investieren. Bis Ende 2025 soll mehr als die Hälfte des Erzeugungsportfolios aus Erneuerbare-Technologien bestehen.

Die Nachhaltigkeits-Ratingagentur ISS ESG hat der jetzt platzierten EnBW-Anleihe sowohl die Einhaltung der Green Bond Principles als auch eine gute Nachhaltigkeitsqualität bestätigt. Der EnBW als emittierendes Unternehmen wird ebenfalls erneut eine gute Nachhaltigkeits-Performance bescheinigt. Darüber hinaus wurde die Nachranganleihe der EnBW nach den Standards der Climate Bonds Initiative (CBI) zertifiziert. Sie enthalten detaillierte, sektorspezifische Kriterien für die Qualifikation als grüne Anleihe.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de

Durchgesickert: EU-Wasserstoffstrategie strebt bis 2030 einen Umsatz von 140 Milliarden Euro an

Eine vorläufige Version der lang erwarteten Wasserstoffstrategie der Europäischen Union ist durchgesickert. Dem Plan mangelt es nicht an Ehrgeiz, da die EU versucht, durch koordinierte Anstrengungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg die technologische Führungsrolle im Bereich des grünen Wasserstoffs zu erobern.

Das Energiesystem der Europäischen Union hat bei vielen der jüngsten politischen Ereignisse eine zentrale Rolle gespielt. Nachdem in den ersten 100 Tagen der neuen EU-Kommission ein europäischer Green Deal ausgearbeitet wurde, parierten die Gesetzgeber einen Versuch, das Abkommen aufgrund des Covid-19-Ausbruchs auszuhebeln, mit einem 1,8 Billionen Euro schweren Konjunkturpaket, von dem ein Großteil zur Förderung des Clean-Tech-Sektors verwendet werden soll.

In der Folge stellten einige hochrangige EU-Beamte fest, dass die vollständige Dekarbonisierung der Wirtschaft den erheblichen Einsatz von Wasserstoff erfordern würde. Nun ist ein Entwurf der EU-Wasserstoffstrategie „Towards a hydrogen economy in Europe: a strategic outlook“ durchgesickert. Die Strategie soll am 8. Juli veröffentlicht werden, aber schon jetzt lassen sich einige klare Trends erkennen.
Grün, blau und grau

Der Plan stellt fest, dass eine europäische Wasserstoffstrategie die Nutzung von grünem Wasserstoff maximieren würde, räumt aber ein, dass blauer Wasserstoff aus Kostengründen zumindest in einer Übergangszeit eine Rolle spielen wird. Grüner Wasserstoff wird aus erneuerbaren Energien ohne jegliche Kohlenstoffemissionen hergestellt, während die blaue und die graue Version aus Erdgas gewonnen werden und daher Kohlenstoffemissionen freisetzen. Blauer Wasserstoff fängt Kohlenstoffemissionen wieder ein, speichert oder verwendet sie, um ihre Auswirkungen auszugleichen. Derzeit kann grauer Wasserstoff für nur 1,5 Euro pro Kilogramm produziert werden – ein Benchmark, den die EU mit grünem Wasserstoff erreichen will, um Preisparität zu erreichen. Der Plan sieht auch vor, dass die EU keinen grauen Wasserstoff verwenden wird.

Die Internationale Energieagentur IEA schätzt den Preis für grünen Wasserstoff derzeit auf etwa 3,50 bis 5 Euro pro Kilogramm. Die Kosten für saubere Energie und Elektrolyse sind hier die wichtigsten Preistreiber. Der Strategieentwurf erwähnt wiederholt das Potenzial für eine Wasserstoffwirtschaft in der Europäischen Union, was die Geopolitik und die Schaffung von Arbeitsplätzen auf nationaler Ebene betrifft. Derzeit hat die Wasserstoffwirtschaft in Europa einen Umsatz von 2 Milliarden Euro. Diese Zahl wird bis 2030 auf 140 Milliarden Euro sprunghaft ansteigen, begleitet von etwa 140.000 Arbeitsplätzen, die geschaffen werden könnten.

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Bundestag beschließt Streichung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik aus dem EEG

Das Gebäudeenergiegesetz diente als Vehikel für die Streichung. Wenn der Bundesrat am 3. Juli das Gesetz ebenfalls annimmt, wird der Passus aus dem EEG ersatzlos gestrichen und Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung erhalten weiterhin eine Einspeisevergütung, auch wenn die Marke von 52 Gigawatt erreicht ist.

Am Donnerstagabend hat der Bundestag das Gesetz zum Energieeinsparrecht für Gebäude, kurz auch als Gebäudeenergiegesetz bezeichnet, beraten und es beschlossen. Die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD hatten den Gesetzentwurf genutzt, um dort die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels und die Mindestabstände von Windparks zu Wohnsiedlungen direkt mit zu beschließen.

Nach monatelangem Hick-Hack ist damit endgültig der Weg frei, um den 52-Gigawatt-Deckel aus dem EEG zu streichen. Mit ihm drohte ein Ende der Solarförderung für alle Photovoltaik-Anlagen bis zu 750 Kilowatt Leistung. Noch sind knapp 1,5 Gigawatt Luft bis zum Erreichen der Marke, das Experten jedoch bereits für den Sommer erwarten. Daher musste die Entscheidung noch vor der parlamentarischen Sommerpause fallen, um einen Einbruch des Photovoltaik-Marktes in Deutschland zu verhindern. In seiner Sitzung am 3. Juli wird der Bundesrat voraussichtlich ebenfalls für das Gesetz votieren. Damit können dann auch die EEG-Änderungen umgesetzt werden und der Deckel wird aus dem Gesetz ersatzlos gestrichen.

Die Bundesregierung hatte die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik bereits mit dem im September 2019 vorgestellten Klimapaket öffentlich zugesagt. Seither folgte jedoch nur ein Lippenbekenntnis nach dem anderen. Schließlich erzwang der CDU-Wirtschaftsflügel noch eine „Geiselhaft“: Er wollte die Streichung des 52-Gigawatt-Deckels aus dem EEG nur im Paket mit den Mindestabständen für die Windparks an Land beschließen. Bei letzterem Thema gab es aber lange Zeit keine gemeinsame Position zwischen Union und SPD und auch zwischen Bundesregierung und Bundesländern entbrannte heftiger Streit.

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Solarcheck 2020 zeigt viel ungenutztes Photovoltaik-Potenzial in Großstädten

Während Nürnberg und Hannover schon fast die Hälfte der Dachflächen bei Neubauten für Photovoltaik nutzen, hinken die Großstädte Hamburg, Düsseldorf, München und Berlin hinterher. Eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten könnte zumindest beim Schlusslicht bald für Abhilfe sorgen.

Erstmals haben Lichtblick und Statista ausgewertet, inwiefern in 16 größten Städten Deutschlands die Dachflächen bei Neubauten für die Photovoltaik genutzt werden. Dabei zeigen sich bundesweit enorme Unterschiede. An der Spitze liegen Nürnberg mit 49,1 Prozent, Hannover mit 46,8 Prozent und Leipzig mit 44,7 Prozent. Sie nutzen alles immerhin fast die Hälfte des Photovoltaik-Potenzials bei Neubauten aus. Am Ende der Liste rangieren Hamburg mit 7,2 Prozent, Düsseldorf mit 8,2 Prozent und München mit 9,4 Prozent – alle scheitern somit an der 10-Prozent-Hürde. Diese schafft die Hauptstadt zwar mit 12 Prozent, doch auch in Berlin gibt es somit viel ungenutztes Potenzial für die Installation von Photovoltaik-Anlagen.

Für die Berechnung des Solarchecks sind die neugebauten Dachflächen im Wohn- und Gewerbebereich ins Verhältnis zu den neu-installierten Photovoltaik-Anlagen in den jeweiligen Städten im Jahr 2018 gesetzt. Aktuellere Zahlen waren für diese erstmals vorgelegte Erhebung nicht verfügbar. Lichtblick spricht von einer „ernüchternden Bilanz“. „Wir müssen die Energiewende endlich auch in die Großstädte bringen – und das geht am besten mit Solarstrom vom Dach. Diskussionen über Abstandsregelungen bei Windkraft oder die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Photovoltaik-Anlagen zeigen, dass die Verantwortung nicht nur bei der Landbevölkerung liegen sollte“, erklärte Ralph Kampwirth, Sprecher von Lichtblick.

Die Auswertung zeige auch, wie groß die Möglichkeiten für die Städte sind, ihren Solarstromanteil zu erhöhen. Am Beispiel München erklärt Lichtblick, dass im Falle einer kompletten Nutzung des Dachpotenzials im Neubau mehr als 10.000 Haushalte mit einem Durchschnittsverbrauch von 3000 Kilowattstunden allein mit den 2018 neu errichteten Photovoltaik-Anlagen hätten versorgt werden können. In Hamburg wären es rund 11.500 und in Berlin gar 16.200 Haushalte gewesen. Doch gerade in den deutschen Millionenstädten liegt das Potenzial noch weitgehend brach.

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Pro und Contra zur Solarpflicht in Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung hat beschlossen, die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestimmten Gebäuden ab dem Jahr 2022 zur Pflicht zu machen. Dies geschieht im Zuge der Novellierung des Klimaschutzgesetzes, das der Landtag in Stuttgart noch vor der Sommerpause verabschieden soll. Benachteiligt die Solarpflicht in Baden-Württemberg die Solarthermie gegenüber der Photovoltaik? Ein Pro und Contra unserer Autoren Detlef Koenemann und Jens-Peter Meyer.

Pro: Die sogenannte „Solarpflicht“ in Baden-Württemberg benachteiligt die Solarthermie massiv

Es handelt sich bei der sogenannten „Solarpflicht“ in Baden-Württemberg eindeutig um eine Bevorzugung der Photovoltaik. Schon der Begriff „Solarpflicht“ ist falsch, denn der Gesetzentwurf spricht von einer „Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen“. Korrekt ist daher der Begriff Photovoltaik-Pflicht. Im Gesetzentwurf heißt es: „Beim Neubau von Nichtwohngebäuden ist auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung zu installieren […].“ Das Gesetz definiert nicht, „in welchem Umfang eine geeignete Dachfläche zur Pflichterfüllung mindestens genutzt werden muss.“ Das soll das Umweltministerium über eine Verordnung regeln.

Damit ist die Zielsetzung des Gesetzes ungenau. Geht es darum, die lokal zur Verfügung stehende Solarenergie für das Gebäude nutzbar zu machen oder will der Gesetzgeber damit die Photovoltaik fördern? Im ersten Fall wäre es sinnvoll, eine wirkliche „Solarpflicht“ einzuführen, die sowohl Solarstrom als auch Solarwärme in dem Umfang vorschreibt, wie die jeweilige Sonnenenergie im Gebäude sinnvoll genutzt werden kann. Auch Bürogebäude und Lagerhallen benötigen Wärme. Gerade in Lagerhallen kann die Solarthermie, sei es über Technologien wie Luftkollektoren oder Bauteilaktivierung, hohe solare Deckungsanteile erzielen, weil die benötigte Temperatur gering ist. Auch PVT-Kollektoren können hier gut eingesetzt werden und dabei sowohl Strom als auch Wärme liefern.

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Speicherhersteller über Prosumermodelle: „Eigener Strom lässt sich netzdienlich einsetzen“

Den selbst erzeugten Strom der Haushalte einspeisen und damit das Netz stabilisieren – das gehört für die seit zehn Jahren existierende Sonnen GmbH zum Geschäftsmodell, sagt Geschäftsführer Jean-Baptiste Cornefert. Im Interview mit Klimareporter° beklagt er den extrem hohen administrativen Aufwand für solare Systemlösungen. Interview: Jörg Staude mit Jean-Baptiste Cornefert

Klimareporter: Herr Cornefert, die Regierung kündigt an, dass der 2011 eingeführte 52-Gigawatt-Solardeckel Anfang Juli fällt – ist Ihnen bei der Nachricht ein Stein vom Herzen gefallen?

Das kann man schon so sagen. Dass der Deckel wegfällt, ist eine gute Sache für die Branche und die Energiewende.

Der Branche reicht das aber bei Weitem nicht. Es kursieren Petitionen und Forderungskataloge, wonach für Anlagen, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen, mindestens der Börsenstrompreis für eingespeisten Strom zu zahlen ist oder auf eigenverbrauchten Solarstrom keine Abgaben und Umlagen erhoben werden. Was muss alles geschehen, damit die Photovoltaik vorankommt?

Es gibt hier verschiedene Aspekte. Für mich stellt die Kombination von einer Photovoltaik-Anlage und einem Stromspeicher eine relativ ausgereifte Technik dar – diese zu betreiben ist zumindest für Haushalte aber noch unnötig aufwendig.

Stellen Sie sich vor, Sie müssten Ihr Smartphone, um eine neue App zu installieren, jedes Mal für drei Wochen bei der Verkaufsfirma abgeben. So ist das bei der Photovoltaik: Die Technik ist da, aber die begleitenden Prozesse sind höchst komplex.

Dazu kommt eine quasi doppelte Belastung der Stromspeicher mit Abgaben. Auch das sollte gestoppt werden.

Welche doppelte Belastung haben Sie da im Blick?

Angenommen, Sie würden ein Großkraftwerk betreiben, dann hängt Ihre Anlage am Hochspannungsnetz und Sie sind von der Gebühr für die Nutzung des Niederspannungsnetzes befreit, wenn Sie netzdienliche Leistungen erbringen.

Haben Sie aber eine kleinere Photovoltaikanlage auf dem Dach und eine Speicherbatterie, dann hängen Sie am Niederspannungsnetz und zahlen die vollen Netzentgelte, auch wenn Sie genau das Gleiche machen wie das Kraftwerk, nämlich netzdienliche Leistungen erbringen. Das ist natürlich kein fairer Wettbewerb.

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Quelle: https://www.sonnenseite.com

Post-EEG-Anlagen bieten großes Potenzial für grünen Wasserstoff

„Dass die Große Koalition in ihrer lange erwarteten Wasserstoffstrategie vornehmlich auf grünen Wasserstoff setzt, ist ein guter Schritt für die Energiewende,“ Dr. Simone Peter

Anstatt im großen Stil über Wasserstoffimporte nachzudenken, sollte jetzt zuerst das sichtbar vorhandene Potenzial auf dem heimischen Markt erschlossen und der Markthochlauf für Elektrolyse-Technologien gestartet werden. Der Ausbau aller Erneuerbarer Energien muss dafür unzweifelhaft beschleunigt, bestehende Deckel und Bremsen müssen unmittelbar beseitigt werden. Eine Wasserstoffstrategie ist deshalb mit einem deutlich höheren Ausbau Erneuerbarer Energien zu kombinieren. Dabei müssen steigende Strombedarfe, mit denen unter anderem durch wasserstoffbasierte Anwendungen zu rechnen ist, im Sinne einer intelligenten Sektorenkopplung angemessen Berücksichtigung finden“, so die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V., Dr. Simone Peter, zur bevorstehenden Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie durch das Bundeskabinett.

„In einem ersten Schritt sollten die Post-EEG-Anlagen, die in den kommenden Jahren sukzessive aus der EEG-Förderung fallen, eingebunden werden. Hier schlummert nahe an der Erzeugung grünen Stroms ein immenses Potenzial für die Erzeugung von grünem Wasserstoff, ohne dass auf die Genehmigung neuer Erneuerbarer Anlagen gewartet werden muss. Dafür braucht es jetzt den nötigen regulatorischen Rahmen. Nimmt man diese Bestandsanlagen in die Pflicht, so kann bereits zu Beginn des Jahres 2021 grüner Wasserstoff in großem Maßstab erzeugt werden. Einfach die Anlagen poolen und loslegen“, so Peter. Den Bedarf an sauberem Strom für die Erzeugung von grünem Wasserstoff schätzt die Bundesregierung auf 20 TWh. Einen hohen Anteil davon können im ersten Schritt Post-EEG-Anlagen liefern. Der Import von grünem Wasserstoff sei eher langfristig angelegt, wenngleich darüber hinaus wohl notwendig. Dieser muss dabei aber an strenge Nachhaltigkeitskriterien im Exportland gekoppelt werden.

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Quelle: https://www.sonnenseite.com

Nationale Wasserstoffstrategie wird grün ausgerichtet

Das Kabinett soll die Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums am Mittwoch beschließen. In dem Entwurf ist der Aufbau von fünf Gigawatt Elektrolyse-Leistung bis 2030 vorgesehen. Zusätzlich wird der Bedarf an 20 Terawattstunden Windkraft- und Photovoltaik-Leistung gesehen, um grünen Wasserstoff erzeugen zu können.

Lange Zeit haben die Ministerien um die Nationale Wasserstoffstrategie gerungen. Doch jetzt scheint der Durchbruch geschafft: Am Mittwoch soll das Kabinett ein Entwurf des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums beschließen. „Dabei ist aus Sicht der Bundesregierung nur Wasserstoff, der auf Basis erneuerbarer Energien hergestellt wurde („grüner“ Wasserstoff), auf Dauer nachhaltig“, heißt es in dem Papier, das pv magazine vorliegt. Gleichzeitig werde jedoch davon ausgegangen, dass auf den sich herausbildenden globalen und europäischen Wasserstoffmärkten auch „blauer“ und „türkiser“ Wasserstoff gehandelt werden wird. Diesen nennt die Regierung „CO2-neutral“.

In der Nationalen Wasserstoffstrategie werden verschiedene Zielsetzungen und Handlungsfelder umrissen. Sie sollen Innovationen und Investitionen und damit verbunden neue Arbeitsplätze schaffen. Es ist vorgesehen, einen starken Heimatmarkt für Wasserstoff zu schaffen. Dafür sollen bis 2030 bis zu fünf Gigawatt Elektrolyse-Leistung in Deutschland aufgebaut werden sowie die für eine grüne Erzeugung notwendigen Erneuerbaren-Anlagen. Die Regierung sieht einen zusätzlichen Bedarf von 20 Terawattstunden aus Wind- und Photovoltaik-Anlagen.

Den Fokus für den Markthochlauf will die Regierung auf Bereiche legen, die bereits jetzt nahe an der Wirtschaftlichkeit sind oder sich kaum anders dekarbonisieren lassen, wie es weiter heißt. Letzteres beziehe sich vor allem auf die Stahl- und Chemieindustrie sowie den Verkehrssektor. Zur Stärkung der heimischen Unternehmen seien hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung geplant. Dazu soll der Technologietransfer der innovativen Wasserstofftechnologien forciert werden. Dies werde zugleich die Kostendegression fördern und damit die Wettbewerbsfähigkeit international stärken. Die Regierung geht davon aus, dass Deutschland langfristig nicht genügend Wasserstoff selbst produzieren kann, sondern auf Importe angewiesen sein wird. Dafür soll ein verlässlicher europäischer und internationaler Regierungsrahmen geschaffen werden, wie es heißt.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de