Wie Eigentümer kleine Hausdachanlagen nach dem Wegfall der Einspeisevergütung weiterbetreiben können
Am 1. Januar 2021 fallen die ersten Photovoltaikanlagen aus der EEG-Einspeisevergütung. Nach 20 Jahren plus den Monaten des Inbetriebnahmejahres endet für sie die Förderung. Eigentümer der ersten Generation von Hausdachanlagen müssen ihre Solaranlage danach aber nicht stilllegen. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Um die Anlage weiter profitabel betreiben zu können, sollten die Eigentümer unter anderem auf den Eigenverbrauch des Solarstroms umstellen. Auch Batteriespeicher sind hier sehr bald eine wirtschaftliche Option. Was nicht selbst verbraucht werden kann, können die Eigentümer an spezialisierte Stromabnehmer verkaufen, so Franz Pöter vom Solar Cluster. Erste Anbieter auch für die Vermarktung von Strom aus Kleinanlagen gibt es bereits.
Eigentümer, die zu Beginn der 2000er-Jahre eine Photovoltaikanlage errichtet haben, speisen ihren gesamten Strom in das öffentliche Stromnetz ein. Die Solaranlagen waren damals recht teuer, die hohe Vergütung von rund 50 Cent pro Kilowattstunde ermöglichte einen gewinnbringenden Betrieb trotz der hohen Anschaffungskosten. Nun wird für diese alten Anlagen bald die Einspeisevergütung wegfallen: 2021 werden es laut Bundesverband Solarwirtschaft gut 10.000 Photovoltaikanlagen sein. Bis 2026 steigen die Zahlen um den Faktor 20. In den Jahren 2029 bis 2032 fallen dann noch einmal besonders viele Anlagen aus der Förderung. Bis 2033 läuft die Vergütung für insgesamt mehr als eine Million Solaranlagen aus. Ein massenhafter Abbau der klimafreundlichen Stromerzeugungsanlagen wäre nicht nur für die Betreiber ein Verlust, sondern auch ein ökologischer Unsinn.
Quelle: https://solarcluster-bw.de