Konstanz führt partielle Photovoltaik-Pflicht ein

Für Neubauten, bei denen Konstanz beispielsweise städtische Grundstücke als Baugrund zur Verfügung stellt, sollen Photovoltaik-Anlagen Pflicht werden. Außerdem finanziert die Stadt Privatpersonen und Baugruppen eine Solarberatung.

In Konstanz werden etwa fünf Prozent des örtlichen Strombedarf mit Photovoltaik-Strom gedeckt. Das geht aus dem Konstanzer Energienutzungsplan hervor. Um diesen Anteil zu steigern, hat der zuständige Gemeinderatsausschuss für Neubauten zwei Maßnahmen beschlossen. Zum einen bezahlt die Stadt ab sofort für Privatpersonen und Baugruppen den Eigenanteil für eine Solarberatung über die Energieagentur Landkreis Konstanz. Zum anderen soll künftig der städtische Handlungsspielraum zugunsten der Photovoltaik genutzt werden: Wenn die Stadt beispielsweise städtische Grundstücke als Baugrund zur Verfügung stellt, ist es künftig Pflicht, Neubauten mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten.

Wie die Stadt Konstanz mitteilt, soll es für diese Pflicht jedoch in Einzelfällen Ausnahmen geben können. Als Beispiel nennt die Kommune, wenn der Betrieb einer solchen Anlage über den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre. Dies könne beispielsweise bei starker Verschattung eines Daches der Fall sein. Ansonsten weist die Stadt darauf hin, dass insbesondere der Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom – gegebenenfalls gekoppelt mit einem Stromspeicher – überaus wirtschaftlich sei.

Im Juli 2018 hatte Tübingen mit der Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für Schlagzeilen gesorgt. Die Regelung sieht vor, dass alle neuen Bauvorhaben mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden sollen. Die Stadt Waiblingen setzt sogar bereits seit 2006 auf eine Solarpflicht.

Quelle: www.pv-magazine.de


Erneuerbare Energien – Konstanz stärkt Nutzung von Solaranlagen auf Neubauten

Deutschland debattiert weiterhin über den Kohleausstieg und auch die Windkraft an Land ist nicht unumstritten. Gleichzeitig soll auch Süddeutschland nach Abschaltung der Atomkraftwerke sicher und mit möglichst ökologisch produziertem Strom versorgt werden. Der Konstanzer Energienutzungsplan verdeutlicht, dass bisher nur etwa fünf Prozent des Konstanzer Strombedarfs mittels Photovoltaikanlagen gedeckt werden. Das Potenzial liegt aber noch deutlich höher. Deshalb hat sich der zuständige Gemeinderatsausschuss dazu entschieden, sich den städtischen Gestaltungsspielraum bei Neubauten zu Nutze zu machen. Privatpersonen und Baugruppen wird ab sofort eine Solarberatung über die Energieagentur Landkreis Konstanz angeboten, bei der die Stadt die Eigenbeteiligung übernimmt.

Wenn städtischer Handlungsspielraum besteht – also beispielsweise bei der Bereitstellung von städtischen Grundstücken als Baugrund – ist es künftig Pflicht, Neubauten mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Im Einzelfall gibt es Ausnahmen: Zum Beispiel, wenn der Betrieb einer solchen Anlage über den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre. Dies kann beispielsweise bei starker Verschattung eines Daches der Fall sein. Ansonsten ist insbesondere der Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom – gegebenenfalls gekoppelt mit einem Stromspeicher – überaus wirtschaftlich.

Quelle: http://www.konstanz.de/rathaus/medienportal/mitteilungen/13586/index.html