Solarpflicht für neue Wohngebäude in Baden-Württemberg am 1. Mai 2022 in Kraft getreten

60 Prozent der Dachfläche müssen belegt werden

Solar Cluster: Photovoltaik lohnt sich. Hauseigentümer sollten möglichst große Anlagen errichten, da sie künftig vermehrt E-Autos und Wärmepumpen nutzen werden

In Baden-Württemberg müssen seit dem 1. Mai 2022 neue Wohngebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein. Damit ist nach neuen Nichtwohngebäuden und Parkplätzen die nächste Stufe der Solarpflicht des Landes in Kraft getreten. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Geschäftsführer Franz Pöter rät, die Dachfläche möglichst auszunutzen und größer als verlangt zu bauen. So können Hauseigentümer den günstigen Solarstrom auch für die zunehmend nachgefragten Wärmepumpen und E-Autos nutzen – und müssen ihn nicht weniger profitabel ins Netz einspeisen. Zur Erfüllung des Gesetzes kann auch eine solarthermische Anlage errichtet werden. Interessenten sollten sich nach Bestellung einer Solaranlage jedoch auf Wartezeiten einstellen, so Pöter. Gründe sind die gestiegene Nachfrage und pandemiebedingte Schwierigkeiten bei Lieferketten von Komponenten.

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach lohnt sich. Mit ihr wird man zum Stromerzeuger. Das trägt zu mehr Unabhängigkeit bei der eigenen Stromversorgung bei und zu einem grüneren Strommix: Der Strom wird entweder für Beleuchtung und elektrische Geräte oder das Elektroauto teilweise selbst verbraucht. Das entlastet die Stromnetze und reduziert die Rechnung des Stromversorgers. Den anderen Teil des Stroms, der nicht selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz ein und leisten so einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Wann sind Dächer für eine Solaranlage geeignet?

Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Das gilt seit Januar bereits für neue Büro- und Verwaltungsgebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen. Am 1. Januar 2023 sind Anlagen dann auch bei grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren.

Als solargeeignet gelten Dachflächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete oder nur geringfügig verschattete Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Zudem muss mindestens eine ihrer Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern aufweisen. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind als nicht geeignet eingestuft. Für eine Solarnutzung generell als ungeeignet gelten Gebäude mit einer Raumnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern.

mehr…

Quelle: https://solarcluster-bw.de