Mit dem Solarpaket1 wurde im letzten Jahr die gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung auf den Weg gebracht. BSW-Solar und GdW erläutern das Geschäftsmodell in einem umfangreichen Leitfaden für Wohnungsunternehmen und Photovoltaik-Projektierer.
Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung hat die Ampelkoalition im letzten Jahr einen Weg geebnet, auch Bewohnern von Mehrfamilienhäusern die Nutzung von Photovoltaikstrom vom Dach zu ermöglichen. Für Immobilieneigentümer wird vieles einfacher als beim Mieterstrommodell, das nie wirklich Breitenwirkung entfaltet hat. Entscheidender Vorteil der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung: der Anlagenbetreiber kann die Mieter und Mieterinnen oder auch Wohnungseigentümer mit Solarstrom versorgen, ohne ihnen auch die Lieferung von Reststrommengen anbieten zu müssen.
Quelle: energiezukunft