Schweiz veröffentlicht Minimalvergütungen für eingespeisten Solarstrom

Die Verteilnetzbetreiber haben die Pflicht, eingespeisten Strom aus Photovoltaik-Anlagen abzunehmen und angemessen zu vergüten. Der Schweizer Bundesrat hat nun sein zweites Stromversorgungspaket in Kraft gesetzt und damit Tarife ab 2026 festgelegt. Für lokale Elektrizitätsgemeinschaften sollen demnach reduzierte Netzentgelte greifen. Swissolar begrüßt die Planungssicherheit, fordert aber Nachbesserungen.

Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch das zweite Paket des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung verabschiedet. Es umfasst zahlreiche Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, die bei der Verabschiedung des ersten Pakets im vergangenen November noch offen geblieben waren. Alle nun beschlossenen Neuregelungen werden zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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