Das Bundesland hat mit einem Runderlass verfügt, dass Genehmigungen für Photovoltaik und Solarthermie an und auf Baudenkmälern „regelmäßig“ zu erteilen sind. „Eingriffe in das Erscheinungsbild“ als bislang häufigster Grund für Ablehnungen gelten demnach nicht mehr.
Die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, zugleich auch Ministerium für Kultur, hat in einer eigens veröffentlichten Mitteilung auf einen bereits im vergangenen Dezember ergangenen Runderlass zu Genehmigungen „für die Errichtung von Solaranlagen auf bzw. an einem Kulturdenkmal“ hingewiesen. Der Erlass an die Denkmalbehörden des Landes gilt für Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen. Keine Anwendung findet er für Kulturdenkmale, die als Unesco-Weltkulturerbe ausgewiesen sind. Für diese soll noch im laufenden Quartal ein gesonderter Erlass folgen.