Kurzstudie: Entfall der Vergütung vs. Strafzahlungen bei Einspeisung in negativen Stunden

Die TU Darmstadt hat im Auftrag des „Handelsblatts“ ermittelt, welche Effekte eine Absenkung der Kappung der Erlöse aus der verpflichtenden Direktvermarktung ab der ersten Stunde negativer Börsenstrompreise hätte. Auch untersuchten die Forscher, was die Absenkung der verpflichtenden Direktvermarktung von 100 auf 25 Kilowatt für Photovoltaik-Anlagen bedeutet. Allein im Wegfall der Vergütung sehen die Forscher wenig Anreize, um in Speicher oder andere Flexibilitäten zu investieren.

Mit der „Wachstumsinitiative“ plant die Bundesregierung massive Änderungen bei der Solarförderung. So soll bereits ab dem kommenden Jahr für Photovoltaik-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen keine Vergütung mehr gezahlt werden. Aktuell sind es drei aufeinanderfolgende Stunden und die Ein-Stunden-Regelung sollte eigentlich erst 2027 kommen. Doch die Häufung der negativen Strompreise in diesem Jahr und damit das wachsende Defizit auf dem EEG-Konto zwingt die Bundesregierung zum Handeln.

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