„Solarpaket 1“: EU-Kommission muss höhere Einspeisevergütung genehmigen – Wahlfreiheit beim Anlagenzertifikat

Die meisten Neuregelungen aus dem „Solarpaket 1“ gelten bereits, doch die beihilferechtliche Genehmigung der höheren Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt steht noch aus. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt dagegen, dass beim laufenden Verfahren zum Anlagenzertifikat zwischen den Regelungen gewählt werden kann.

Seit dem 16. Mai sind die meisten der Regelungen aus dem „Solarpaket 1“ in Kraft. Doch nicht alle. Unter anderem greift noch nicht die im Gesetz vorgesehene Erhöhung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen um 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Darauf weist das Bundeswirtschaftsministerium auch in seinen FAQs zum „Solarpaket 1“ hin.

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