Baden-Württemberg veröffentlicht Online-Wärmeatlas

Kommunen in Baden-Württemberg können ab sofort einen Online-Wärmeatlas nutzen. Die interaktive Onlinekarte zeigt in hoher Detailtiefe den Bedarf für Raumwärme und Warmwasser an. Unter anderem Wärmenetz-Machbarkeitsstudien werden damit leichter.

In Baden-Württemberg können Kommunen künftig den Wärmebedarf der Wohn- und Nichtwohngebäude auf ihrer Gemarkung abfragen. Möglich macht das der neue Wärmeatlas BW. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat die interaktive Onlinekarte erstellen lassen. Der Wärmeatlas zeigt den Bedarf für Raumwärme und Warmwasser an – sei es in der einzelnen Kommune, dem Straßenzug oder dem geplanten Baugebiet.

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Quelle: energiezukunft

Windenergie-Ausbau kann beschleunigt werden

Langwierige Prozesse bei Flächenfindung und Genehmigung, hohe Pachten und steigende Kosten verlangsamen die Windkraft-Ausbaupläne in Baden-Württemberg. Um die Energiewende im Ländle umzusetzen, fordert die Branche bessere Rahmenbedingungen.

Unsicherheit über die Nutzbarkeit von guten Standorten, stockende Genehmigungsverfahren und höhere Kosten als in anderen Bundesländern verlangsamen den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg – so das Ergebnis einer Studie, die das Öko-Institut im Auftrag der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG in den vergangenen Monaten erstellt und nun vorgestellt hat. Die Autorinnen und Autoren der Studie „Beschleunigung des Windenergieausbaus in Baden-Württemberg“ zeigen gleichzeitig mit konkreten Handlungsempfehlungen auf, wie Politik und Behörden die vorhandenen Blockaden auflösen könnten.

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Quelle: energiezukunft

Solarstrom vom Dach für mehrere Wohnparteien

Mit dem Solarpaket1 wurde im letzten Jahr die gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung auf den Weg gebracht. BSW-Solar und GdW erläutern das Geschäftsmodell in einem umfangreichen Leitfaden für Wohnungsunternehmen und Photovoltaik-Projektierer.

Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung hat die Ampelkoalition im letzten Jahr einen Weg geebnet, auch Bewohnern von Mehrfamilienhäusern die Nutzung von Photovoltaikstrom vom Dach zu ermöglichen. Für Immobilieneigentümer wird vieles einfacher als beim Mieterstrommodell, das nie wirklich Breitenwirkung entfaltet hat. Entscheidender Vorteil der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung: der Anlagenbetreiber kann die Mieter und Mieterinnen oder auch Wohnungseigentümer mit Solarstrom versorgen, ohne ihnen auch die Lieferung von Reststrommengen anbieten zu müssen.

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Quelle: energiezukunft